Informationen zu unseren AGB
Diese AGB gelten für alle Fahrten des Dürener Fahrdienstes. Sie richten sich an alle Fahrgäste, Angehörige, Einrichtungen sowie Personen, die Fahrten beauftragen.
Mit der Beauftragung erkennt der Fahrgast, die bestellende Person oder Einrichtung diese AGB an.
Fahrten können auf folgenden Wegen bestellt werden:
Der Auftrag gilt als angenommen, sobald Dürener Fahrdienst dies bestätigt (mündlich oder schriftlich).
Wir führen Krankenfahrten, Reha-, Rollstuhl- und Dialysefahrten durch, basierend auf der Bestellung oder ärztlicher Verordnung.Des weiteren führen wir Privat-, Schul-, Fern-, Boten- und Kurierfahrten, Flughafentransfer, Großraumtransport durch. Liegt keine Genehmigung vor, muss per überweisung oder Bar bezahlt werden.
Der Fahrgast bzw. die bestellende Person muss alle notwendigen Unterlagen vor Fahrtbeginn bereitstellen. Fehlende Unterlagen erfordern eine Kostenübernahmeerklärung.
Angaben zur Zuzahlung müssen korrekt erfolgen; sonst trägt der Fahrgast die Verantwortung gegenüber der Krankenkasse.
Die Abrechnung erfolgt per Bargeld oder Überweisung. Liegt eine Verordnung vor, erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Privatfahrten ohne Kostenzusage müssen selbst bezahlt werden.
Mit der Bestellung erklärt sich der Fahrgast einverstanden, dass notwendige Daten verarbeitet werden. Daten werden ggf. an Abrechnungs- oder Inkassostellen weitergegeben.
Wenn der Fahrgast nicht am Abholort erscheint, wird der volle Fahrpreis berechnet. Kostenlose Stornierung möglich bis 4 bzw. 24 Stunden vorher, abhängig von der Entfernung.
Dürener Fahrdienst haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Verspätungen berechtigen nicht zu Schadenersatz.
Leistungen unserer Kooperationspartner gelten nur im Rahmen der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des jeweils beauftragten Dürener Fahrdienst-Standorts.
Mit der Beauftragung oder Unterschrift auf dem Fahrtennachweis gelten diese AGB als akzeptiert.